Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung/ Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Fotografin Stefanie Döll (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, usw.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
(2) Der Fotograf überträgt jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private und werbliche Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
(4) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(5) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen, richtet sich jedoch mindestens nach dem Branchendurchschnitt. Die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Archivierung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Archivierung erfolgt demnach ohne Gewähr.
§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Fahrt / Reisekosten berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind sofort Zahlbar, ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/ DVDs /UPB STICK, Zugang zur einer Online Galerie oder andere Produkte, die durch den Fotografen in Rechnung gestellt wurden, Eigentum des Fotografen.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Sollte das Shooting von Seitens des Auftragsnehmer abgebrochen werden, wird die entstande Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
(4) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
Für Stornierungen ab dem 4.Tag gilt: 20% des Auftragswerts, 3 Monate vor Buchungstermin 50% des Auftragswert, 2 Monate vor Buchungstermin 75% des Auftragswerts, 1 Monat vor Buchungstermin 100% des Auftragswerts.
Kann der Auftrag auf Grund von höherer Gewalt wie Unfall, Krankheitsfall oder Todesfall nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Ein Nachweis (Original oder beglaubigte Kopie) binnen 7 Tagen nach Kenntnisnahme ist erforderlich.
§ 4 Haftung/ Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 6 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall, das der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand (Rostock) vereinbart.